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Im Rahmen der Feuerstättenschau werden im Kehrbezirk die hoheitlichen Aufgaben nach Vorgabe ausgeführt:

Regelmäßige Kontolle der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand sowie auf feuergefährliche Mängel.

Meldung an Betreiber oder Eigentümer und Überwachung der Abstellung.
Überprüfung neu errichteter Feuerungsanlagen auf Einhaltung der Brandverhütungsvorschriften und der allgemeinen Bauvorschriften nach Landesrecht.
Kontrolle geänderter Feuerungsanlagen auf Einhaltung der Brandverhütungsvorschriften und anderer Bauvorschriften.
Beratung in Sachen vorbeugender Brandschutz im Bereich von Wohngebäuden, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft.


Unter vorbeugenden Brandschutz werden alle Vorsorgemaßnahmen verstanden, die eine Entstehung von Bränden verhütet und eine Brandausbreitung verhindert.

 

Jährlich registrieren die Versicherungen eine große Zahl von Bränden. Brände, die oftmals verhindert werden können.

Bei unserer Beratung wird ein besonderes Augenmerk zunächst auf die Auswahl, Verwendung und Verarbeitung der richtigen Bauprodukte gelegt.

Dabei wird die so genannte Feuerwiderstandsdauer der Bauprodukte und/oder Bauarten nicht vernachlässigt.

 

Wir tragen somit wesentlich dazu bei, dass in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung die Betriebssicherheit Ihrer Feuerungsanlage gewährleistet und der vorbeugende Brandschutz garantiert ist.

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